Verwaltungs- Service rund um Ihre Immobilie
WEG Verwalter - Verwaltung von Eigentumswohnungen
- Beispiel für Grundriß-Vorschau
Die Rechte und Pflichten des Verwalters resultieren aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und der Teilungserklärung sowie den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung (ETV)
Der Verwalter sichert eine ordnungsgemässe Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht.
Der Verwalter gewährleistet die Betreuung der jeweiligen Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
Der Verwalter setzt alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge durch.
Der Verwalter gibt den Eigentümergemeinschaften rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen, auch zur Einschaltung von Spezialisten, Gutachtern bzw. evtl. erforderlichen rechtlichen Schritten.
Der Verwalter arbeitet eng mit dem Beirat der Eigentümergemeinschaft zusammen, gibt jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung und gewährt Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen.
Die Leistungen sind nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. wird eine erfahrene Anwaltskanzlei eingeschaltet.
Aufgaben sind unter anderem:
- Abrechnung von Ein- und Ausgaben gegenüber dem Eigentümer (Gesamtkostenübersicht/ Vermögensübersicht/ Einzelabrechnung)
- Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Vorbereitung und Durchführung der Eigentumsversammlung
- Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
- Angebot von Leistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
- Abschluß und Controlling von Versicherungen, soweit diese gesetzlich sind bzw. durch die Eigentümerversammlung beschlossen wurden
SEV Verwalter - Verwaltung von Sondereigentum
Aufgaben sind unter anderem:
- Abrechnung der Betriebskosten
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen(nach Rücksprache mit den Eigentümern )
- Abrechnung von Ein- und Ausgaben gegenüber den Eigentümern
Miet-Verwalter - Verwaltung von Mietwohnungen und Gewerbeimmobilien
Aufgaben sind unter anderem:
- Abrechnung der Betriebskosten
- Verwaltung der Mietkonten und Mietkautionen
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen (nach Rücksprache mit den Eigentümern)
- Abrechnung von Ein- und Ausgaben gegenüber den Eigentümern
- Abschluss und Überwachung sämtlicher Versorgungs-, Lieferanten-, Versicherungsund sonstiger Dienstleistungsverträge
- Einsatz und Kontrolle der Hausmeister
Wir stützen uns auf
- Eine effektive Büroorganisation
- Qualifizierte und kompetente Mitarbeiter
- Eine solide EDV mit entsprechender Software
Ihre Immobilie ist bei uns in den besten Händen!
Ausschlaggebend sind unsere Kenntnisse der territorialen und regionalen Besonderheiten, verbunden mit einer professionellen Verwaltung.
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