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Verwaltungs- Service rund um Ihre Immobilie

WEG Verwalter - Verwaltung von Eigentumswohnungen

grundriss
Beispiel für Grundriß-Vorschau

Die Rechte und Pflichten des Verwalters resultieren aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und der Teilungserklärung sowie den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung (ETV)

Der Verwalter sichert eine ordnungsgemässe Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht.
Der Verwalter gewährleistet die Betreuung der jeweiligen Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
Der Verwalter setzt alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge durch.
Der Verwalter gibt den Eigentümergemeinschaften rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen, auch zur Einschaltung von Spezialisten, Gutachtern bzw. evtl. erforderlichen rechtlichen Schritten.
Der Verwalter arbeitet eng mit dem Beirat der Eigentümergemeinschaft zusammen, gibt jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung und gewährt Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen.

Die Leistungen sind nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. wird eine erfahrene Anwaltskanzlei eingeschaltet.

Aufgaben sind unter anderem:

SEV Verwalter - Verwaltung von Sondereigentum

Aufgaben sind unter anderem:

Miet-Verwalter - Verwaltung von Mietwohnungen und Gewerbeimmobilien

Aufgaben sind unter anderem:

Wir stützen uns auf

Ihre Immobilie ist bei uns in den besten Händen!

Ausschlaggebend sind unsere Kenntnisse der territorialen und regionalen Besonderheiten, verbunden mit einer professionellen Verwaltung.

 

 

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